Einheitliches Anmeldeverfahren
Der Arbeitsausschuss der Kita-Träger hat 2009 ein einheitliches Anmeldeverfahren mit festen Stichtagen und festgelegten Zeitpunkten der Platzzusagen und -rückmeldungen erarbeitet. Ziel ist es, für Einrichtungen und Eltern mehr Planungssicherheit zu erreichen.
- Anmeldefrist: 15. Februar
Einheitlicher Termin, zu dem Eltern ihr Kind zur Aufnahme für das folgende Kindergartenjahr (1. September des Jahres bis 31. August des Folgejahres) im Kindergarten anmelden sollen. - Erste Platzvergabe: bis 15. März
Eine erste Entscheidung über die Platzvergabe und Zusagen an die Eltern wird binnen vier Wochen nach der Anmeldefrist mitgeteilt. - Verbindliche Zusage der Eltern: bis 31. März
Nach einer Zusage haben die Eltern zwei Wochen Zeit, den Kindergartenplatz anzunehmen oder abzulehnen. - Absage:
Sind nach der verbindlichen Zusage der Eltern keine Plätze mehr frei, erfolgt unmittelbar die Absage an alle weiteren Eltern der Warteliste. Wer dann erneut auf die Warteliste möchte, muss sich wieder melden. - Zweite Platzvergabe:
Sind nach dem 31. März noch Plätze frei, werden diese an Eltern vergeben (bis 15. April), die noch auf der Warteliste stehen. Diese haben wiederum zwei Wochen Zeit (bis 30. April), den Platz anzunehmen oder abzulehnen. - Sind am 30. April noch freie Plätze vorhanden, aber niemand mehr auf der Warteliste, werden die freien Plätze der Kita-Infostelle beim Jugendamt gemeldet.
Sind keine freien Plätze mehr vorhanden, erfolgen Absagen an die Eltern auf der Warteliste bis spätestens 15. Mai.
Wer erneut auf die Warteliste möchte, muss sich wieder melden.